Endgültige Preisangabe

Was ist die endgültige Preisangabe?

Der Endpreis, oder auch endgültige Preisangabe, ist der Preis, der für ein Produkt berechnet wird, einschließlich der Umsatzsteuer und aller weiteren Preisbestandteile. Dies ist der Betrag, den auch Privatkund:innen zahlen.

Angebote sind nur gültig, wenn der Endpreis (ohne versteckte Kosten) korrekt angegeben ist. Neben dem Endpreis muss immer auch der Grundpreis pro Mengeneinheit angegeben werden, wie zum Beispiel Preis pro Kilogramm, Preis pro Stück, Preis pro Liter, Preis pro Meter oder ähnliches.

Gilt die Endpreisangabe auch für den Onlinehandel?

Die Endpreisangabe gilt sowohl im Onlinehandel als auch im stationären Handel. Die Preisangabenverordnung (PAngV) regelt genau, wie die Preise Kund:innen gegenüber angegeben werden müssen.

Gerade im Onlineverkauf werden hauptsächlich private Endkund:innen angesprochen, weshalb es besonders wichtig ist, den korrekten Endpreis anzugeben. Die Nichteinhaltung genauer Preisangaben kann dazu führen, dass Händler:innen eine Abmahnung erhalten.

Der Endpreis ist also genau der Preis, den Kund:innen dem Onlinehändler bzw. der Onlinehändlerin für ein Produkt oder eine Dienstleistung zahlen. Das bedeutet, dass Käufer:innen auf einen Blick erkennen müssen, welche Kosten auf sie zukommen, wenn sie einen Kauf tätigen. Neben dem Bruttoverkaufspreis müssen auch weitere anfallende Kosten für den Endpreis angegeben werden.

Gibt es Kosten, die nicht in den Endpreis aufgenommen werden müssen?

Es gibt eine Ausnahme im Onlinehandel. Versandkosten, die im Onlinehandel anfallen, werden getrennt vom Endpreis ausgewiesen. Dennoch ist es für Händler:innen sowohl im Onlinehandel als auch im stationären Handel wichtig, den Endpreis für Waren und Dienstleistungen auf den ersten Blick für Privatkund:innen ersichtlich zu machen.