Amazon-Richtlinien zur Markennutzung

Viele Händler:innen nutzen den Markennamen von Amazon.com, um Glaubwürdigkeit und Vertrauen für ihre Produkte zu gewinnen. Allerdings ist die Marke Amazon.com rechtlich geschützt. Unter bestimmten Bedingungen erlaubt Amazon die Verwendung seines Markennamens zur Bewerbung anderer Produkte. Damit dies möglich ist, müssen alle erforderlichen Daten im Voraus an Amazon gesendet werden, sodass geprüft werden kann, ob die Werberichtlinien eingehalten werden.

Call-to-Actions (CTA)

Die Markenrichtlinien von Amazon geben bestimmte CTAs (Call-to-Actions) vor, die verwendet werden dürfen. Generell sind einige CTAs erlaubt, sofern sie keine Markenrechte oder das Wettbewerbsrecht verletzen. Kund:innen dürfen nicht durch irreführende Call-to-Actions wie „Jetzt kaufen & abonnieren“ getäuscht werden.

Folgende Standards sollten beachtet werden:

  • Schriftart & Größe: Amazon-Textlinks sollten immer entweder in „Frutiger 57 Condensed“ mit 11,5 pt für kleinere Anwendungen oder „Frutiger 67 Condensed“ mit 14 pt für größere Anwendungen gesetzt werden. Kleinere Anwendungen umfassen Buttons, Mikro-Leisten und Banner, während die größere Schrift für Leaderboards oder spezielle Werbeflächen wie Homepage-Pushdowns genutzt wird.
  • Grafische Gestaltung: Unter jeder Unterlänge sollte ein Abstand ohne Pixel sein, sodass eine klare Unterstreichung gewahrt bleibt.
  • Farben: CTAs dürfen in jeder beliebigen Farbe gestaltet werden, sofern alle Elemente innerhalb des CTAs (Pfeile, Text und Unterstreichungen) in derselben Primärfarbe gehalten sind. Der CTA sollte zudem optisch hervorgehoben sein, damit er gut sichtbar bleibt. Die Deckkraft der Unterstreichung und Pfeilelemente sollte auf 70% der Textfarbe gesetzt sein.
  • .com-Nutzung: Obwohl „Amazon“ bevorzugt wird, ist die Verwendung von „Amazon.com“ für CTA-Textlinks ebenfalls zulässig. Dies gilt für verschiedene Länder-Domains wie amazon.co.uk, amazon.ca, amazon.de, amazon.fr, amazon.it, amazon.es und amazon.co.jp.

Amazon-Brand-Button

Amazon schützt auch seine eigenen Brand-Buttons. Aus diesem Grund dürfen Brand-Buttons nicht in Anzeigen mit Call-to-Actions im Amazon-Layout integriert werden. Dies dient dazu, Verwirrung bei den Kund:innen zu vermeiden, sodass sie klar zwischen Amazon-Seiten und Werbung unterscheiden können.

Schreibweise und Zeichensetzung

Beim Verfassen des Markennamens „Amazon“ ist darauf zu achten, dass der erste Buchstabe großgeschrieben wird. Es ist nicht erlaubt, den Markennamen komplett in Großbuchstaben oder Kleinbuchstaben zu schreiben.

Markenausdrücke

Begriffe, die direkt mit den Funktionen von Amazon zusammenhängen, dürfen verwendet werden, wenn Amazon dies genehmigt. Hierzu gehören Begriffe wie „Seller Central“, „Deal des Tages“, „1-Click“ oder „Kindle“. Falls solche Begriffe jedoch nicht direkt mit Amazon-Funktionen zusammenhängen, sondern beispielsweise als Call-to-Action genutzt werden, dürfen sie nur mit ausdrücklicher Genehmigung von Amazon verwendet werden. Dazu gehören Begriffe wie „Abonnieren“ oder „Jetzt kaufen & abonnieren“.

Branding auf Amazon vs. anderen Websites

Die Gestaltung von Werbeanzeigen sollte den Amazon-Markenrichtlinien entsprechend variieren. Entscheidend ist, ob die Werbung auf der Amazon-Website oder auf einer anderen Plattform geschaltet wird. Wird eine Anzeige direkt auf Amazon geschaltet, darf keine zusätzliche Amazon-Branding genutzt werden, da die Plattform automatisch als Amazon-Seite erkennbar ist. Wird jedoch ein Produkt auf einer externen Website beworben, muss eine deutliche Amazon-Branding erfolgen, um klarzustellen, dass der Kaufvorgang auf Amazon fortgesetzt wird.

Amazon-Logo & Bilder

Soll das Amazon-Logo verwendet werden, muss Amazon vorab eine Genehmigung erteilen. Wird das Logo im Rahmen einer Co-Branding-Kampagne genutzt, sind folgende Richtlinien zu beachten:

  • Größe: Das Amazon-Logo darf nicht kleiner als 1 Zoll (ca. 2,54 cm) im Druck oder 72 Pixel auf dem Bildschirm sein.
  • Freiraum: Der Freiraum um das Logo wird anhand der Größe des Buchstabens „O“ in „Amazon“ gemessen. Der horizontale Abstand muss mindestens eine halbe „O“-Breite über und unter dem Logo betragen. Der vertikale Freiraum muss mindestens die volle Breite eines „O“ auf jeder Seite des Logos einhalten.
  • Verbotene Anpassungen: Jegliche Veränderungen am Logo sind untersagt. Dazu zählen:
    • Farbveränderungen
    • Modifikationen ohne das charakteristische „Smile“-Element
    • Anpassungen am Hintergrundmuster oder am Schriftzug über dem Logo

Zusätzliche Richtlinien

  • Amazon-Logo-Familie: Die Logos der Amazon-Produktfamilie dürfen nur verwendet werden, wenn eine ausdrückliche Genehmigung durch Amazon vorliegt. Um eine solche Genehmigung zu erhalten, kann eine Anfrage mit einem Beispiel an das zuständige Amazon-Account-Team gesendet werden.
  • Amazon-Symbole: Weitere Amazon-Symbole wie das Einkaufswagen-Icon dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung verwendet werden.
  • Produktbilder: Alle Bilder, die in Anzeigen verwendet werden, müssen dem Werbetreibenden selbst gehören.

Fazit

Die Einhaltung der Amazon-Markenrichtlinien ist entscheidend, um Verstöße gegen das Markenrecht und potenzielle rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Wer Produkte oder Werbung unter Verwendung der Amazon-Marke gestaltet, sollte die definierten Standards genau beachten. Durch die Einhaltung dieser Regeln kannst Du die Glaubwürdigkeit Deiner Werbung erhöhen und sicherstellen, dass sie mit den Amazon-Richtlinien im Einklang steht.